Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. in H. bewilligt. Die Bewilligung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ansässigen Rechtsanwalts.
Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H. in W. bewilligt.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wuppertal vom 17.10.2007 teilweise abgeändert:
Der Umgang des Antragstellers mit dem Kind J., geboren am 09.01.2006, wird bis Ende Juni 2012 ausgeschlossen.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antrasteller auferlegt.
Beschwerdewert: 3.000 €.
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