OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.11.2018
6 UF 120/18
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1684 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
AG St. Wendel, vom 11.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 95/17

Ausschluss des Umgangsrechts mit einem Kind auf DauerGeäußerter Kindeswille als Ausdruck der Selbstbestimmung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.11.2018 - Aktenzeichen 6 UF 120/18

DRsp Nr. 2019/13473

Ausschluss des Umgangsrechts mit einem Kind auf Dauer Geäußerter Kindeswille als Ausdruck der Selbstbestimmung

1. § 1684 Abs. 4 BGB ermöglicht auch dann eine Einschränkung oder den Ausschluss einer Umgangsbefugnis, wenn das Kind dies aus ernsthaften, subjektiv beachtlichen oder verständlichen Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde. 2. Der vom Kind geäußerte Wille ist mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und damit seiner Selbstbestimmung bedeutsam.