Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 15.12.2015 erlassene Beschluss - 404 F 78/14 - teilweise abgeändert und im Rechtsfolgenausspruch zu Nummer 2. insgesamt wie folgt neugefasst (Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben):
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW (Vers.-Nr.: 1xxx4/01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 308,77 € monatlich nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31.05.2014, übertragen.
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