I. Die am 18. Oktober 1974 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 09. Oktober 1995 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil vom 29. August 1997 geschieden (insoweit rechtskräftig seit 28. März 1998); es wurde festgestellt, daß ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
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