I.
Die Parteien schlossen am 25.10.1991 miteinander die Ehe. Seit Oktober 2003 leben sie getrennt. Die Ehe ist durch Urteil vom 24.03.2005, rechtskräftig seit dem 07.05.2005, geschieden worden. Während der Ehezeit hat die Antragsgegnerin folgende Kinder geboren:
01.04.1992 T
18.02.1996 K
23.12.1999 M
Der Antragsteller hat während der Ehezeit Versorgungsanwartschaften in Höhe von 647,78 EUR erworben. Die Ansprüche der Antragsgegnerin sind zunächst ungeklärt geblieben. Daraufhin hat das AG das Versorgungsausgleichverfahren mit Zustimmung beider Eheleute durch Beschluss vom 24.03.2005 abgetrennt und über die Scheidung vorab entschieden. Die spätere Rentenauskunft ergab eine Anwartschaft in Höhe von 251,43 EUR für die Antragsgegnerin.
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