Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleiden vom 13.03.2013 (Az.: 12 F 69/10 VA) wird zurückgewiesen.
II.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Übrigen werden dem Antragsteller auferlegt.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|