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Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Antragsgegnerin ist am 13. Februar 1966 geboren, der Antragsteller am 6. Oktober 1940. Aus der am 22. Dezember 1998 geschlossenen Ehe ist die am 02. Dezember 1998 geborene Tochter A hervorgegangen, die von der Antragsgegnerin betreut wird. Die Antragsgegnerin ist weiter Mutter einer aus einer vorangegangenen Ehe stammenden Tochter, die sie ebenfalls betreut.
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