OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.12.2014
II-1 UF 95/13
Normen:
Fundstellen:
FamRZ 2015, 1115

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Verfehlungen eines an paranoider Psychose leidenden ausgleichsberechtigten Ehegatten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - Aktenzeichen II-1 UF 95/13

DRsp Nr. 2015/11642

Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Verfehlungen eines an paranoider Psychose leidenden ausgleichsberechtigten Ehegatten

Der Versorgungsausgleich kann nicht im Hinblick auf die im Zustand der Schuldunfähigkeit ausgeführte Tötung eines Familienmitgliedes durch den ausgleichsberechtigten Ehegatten wegen unbilliger Härte ausgeschlossen werden.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 11.03.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der 2. Absatz des Tenors der angefochtenen Entscheidung (Anrecht des Antragstellers bei der Apothekerversorgung Berlin) wie folgt lautet:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Apothekerversorgung Berlin (Mitgliedsnr. ) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1,9763 Steigerungszahlen nach Maßgabe des § 21 der Satzung der Apothekerversorgung Berlin in der Fassung vom 01.01.2012 in Verbindung mit der von der Apothekerversorgung Berlin mit Schriftsatz vom 25.03.2014 zu § 21 Abs. 2 S. 6 der genannten Satzung vorgelegten Tabelle (Bl. 124 Rück der Unterakte VA), bezogen auf den 31.08.2011, übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

II.

Beschwerdewert: bis 2.000 € (§§ 40 Abs. 1 S. 1, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG)

III.