Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu Lasten eines jungen, vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
KG, Beschluss vom 29.04.2003 - Aktenzeichen 17 UF 278/02
DRsp Nr. 2004/19493
Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu Lasten eines jungen, vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
Wird ein verhältnismäßig junger Beamter nach relativ kurzer Ehezeit wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, so kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu seinen Lasten grob unbillig i.S. von § 1587c Nr. 1 sein, wenn der an sich ausgleichspflichtige Ehegatte im Gegensatz zum anderen keine Möglichkeit hat, noch erhebliche Anwartschaften durch weitere Erwerbstätigkeit zu erlangen.