Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 19.11.2018 -
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000,- € festgesetzt.
Dem Antragsteller wird zur Rechtsverfolgung im Beschwerderechtszug mit Wirkung ab 21.12.2018 Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt C... K... in E... als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet.
I.
Der Antragsteller beanstandet die Durchführung des durch Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossenen Versorgungsausgleichs.
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