Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 5. Dezember 2018 abgeändert:
Nr. 2 der Entscheidungsformel erhält die folgende Fassung:
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) ist erledigt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.736 Euro festgesetzt.
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