Außerkraftsetzung einer einstweiligen Anordnung durch ein Feststellungsurteil
BGH, Urteil vom 07.11.1990 - Aktenzeichen XII ZR 129/89
DRsp Nr. 1992/949
Außerkraftsetzung einer einstweiligen Anordnung durch ein Feststellungsurteil
»Erwirkt ein Ehegatte, der durch einstweilige Anordnung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verpflichtet worden ist, gegen den anderen ein Feststellungsurteil des Inhalts, daß er nicht unterhaltspflichtig ist, so wird die darin liegende, die einstweilige Anordnung außer Kraft setzende anderweitige Regelung erst mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils wirksam.«