Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung höherer Altersrente unter Aussetzung der Kürzung der Rente aus einem Versorgungsausgleich.
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