1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 12. November 2013 - 20 F 135/13 VA - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 26. August 2010 - 20 F 494/09 VA - vorgenommene Kürzung der dem Antragsteller vom Landesamt für Zentrale Dienste, Personalnummer XXXXXX, gewährten Ruhegehalts wird für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 31. Januar 2015 in Höhe von XXX EUR monatlich und für die Zeit ab 1. Februar 2015 in Höhe von XXX EUR monatlich ausgesetzt.
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