OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.01.2014
6 UF 200/13
Normen:
Fundstellen:
NJW 2014, 6
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 135/13

Aussetzung der Ruhegehaltskürzung im Hinblick auf Unterhaltsverpflichtungen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.01.2014 - Aktenzeichen 6 UF 200/13

DRsp Nr. 2014/7958

Aussetzung der Ruhegehaltskürzung im Hinblick auf Unterhaltsverpflichtungen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten

§ 33 VersAusglG enthält keine weitergehende Einschränkung dahin, dass die Aussetzung der Ruhegehaltskürzung außer Betracht bleibt, soweit der Ausgleichspflichtige auch ohne diese zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Vielmehr träte dann ein verfassungswidriger Zustand ein, in dem der Ausgleichspflichtige neben der grundsätzlich hinzunehmenden Versorgungskürzung zusätzlich durch Unterhaltszahlungen belastet wird, durch die er in der Freiheit seiner Lebensführung weiter eingeschränkt würde (Anschluss an BGH, FamRZ 2013, 189).

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 12. November 2013 - 20 F 135/13 VA - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 26. August 2010 - 20 F 494/09 VA - vorgenommene Kürzung der dem Antragsteller vom Landesamt für Zentrale Dienste, Personalnummer XXXXXX, gewährten Ruhegehalts wird für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 31. Januar 2015 in Höhe von XXX EUR monatlich und für die Zeit ab 1. Februar 2015 in Höhe von XXX EUR monatlich ausgesetzt.