Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. Juni 2012 - (...) 8 UR
Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Geschäftswert der Beschwerdeinstanz wird auf EUR 3.000 festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 2, die Mutter der Betroffenen, und ihr jetziger Ehemann - der Beteiligte zu 3 - wenden sich gegen die Anordnung des Amtsgerichts, als Familiennamen der Betroffenen denjenigen ihres früheren Ehemanns - des Beteiligten zu 4 - einzutragen.
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