OLG Köln - Beschluss vom 13.06.2008
4 UF 70/08
Normen:
VAÜG § 2 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2009, 114
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 03.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 47 F 308/07

Aussetzung des VA bei sog. Startgutschriften

OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 4 UF 70/08

DRsp Nr. 2008/20256

Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"

»1. Der Versorgungsausgleich kann nicht durchgeführt werden, wenn in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (veröffentlicht u.a. in BGHZ 174, 127 ff. und in FamRZ 2008, 395, beschränkt auf Leitsätze, aber mit einer ausführlichen Besprechung des Urteils von Borth) die im Zuge der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes den Versicherten zum 01.01.2002 erteilten "Startgutschriften" neu zu bestimmen sind, soweit es sich um sog. rentenferne Versicherte handelt, die im Zeitpunkt der Umstellung am 01.01.2002 noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatten. 2. In einem solchen Fall ist das Verfahren über den Versorgungsausgleich in Anwendung des in § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG enthaltenen Rechtsgedankens bis zu einer Neuregelung über die Startgutschriften rentenferner Jahrgänge auszusetzen.