Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Melsungen vom 23.07.2013 wird wie folgt abgeändert:
Die Kürzung der laufenden Altersversorgung des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, VSNR.: ..., aufgrund der Entscheidung zum Versorgungsausgleich in dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Melsungen vom 17.02.1993 (5 F 301/92) wird mit Wirkung ab dem 01.10.2012 in Höhe von 324,18 € und mit Wirkung ab dem 1.7.2013 in Höhe von 324,99 € ausgesetzt.
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