I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 10.6.1977 geheiratet. Mit Schriftsatz vom 25.7.2007, dem Antragsgegner zugestellt am 17.8.2007, hat die Antragstellerin die Scheidung der Ehe beantragt.
In einem Scheidungsverbundurteil vom 7.2.2008 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Hersbruck
- die Ehe der Parteien geschieden und
- unter Nr. 2. des Urteils den Versorgungsausgleich zwischen den Parteien geregelt wie folgt:
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