OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.03.2021
9 WF 264/20
Normen:
BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRB 2021, 416
FamRZ 2022, 552
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 29.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 144/19

Aussetzung einer Umgangsregelung wegen des Verdachts sexuell übergriffigen Verhaltens des Vaters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2021 - Aktenzeichen 9 WF 264/20

DRsp Nr. 2021/4657

Aussetzung einer Umgangsregelung wegen des Verdachts sexuell übergriffigen Verhaltens des Vaters

Auch wenn weitergehende Untersuchungen des Kindes keinerlei objektivierbare Anzeichen für ein sexuell übergriffiges Verhalten des Vaters gegenüber seiner minderjährigen Tochter ergeben haben, liegt noch kein schuldhafter Verstoß der Mutter gegen ihre Verpflichtungen aus einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung vor, wenn keine hinreichend belastbaren Anknüpfungstatsachen dafür gegeben sind, dass die Mutter von dem Verdacht missbräuchlichen Verhaltens des Vaters selbst subjektiv nicht überzeugt war und in ihrem kritischen Verhalten durch alle beteiligten Fachkräfte über Monate gestützt worden ist.

Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der (Ordnungsgeld-)Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 29. September 2020 - Az. 35 F 144/19 - abgeändert und der Ordnungsmittelantrag des Vaters vom 5. März 2021 zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Ordnungsgeldverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe:

1.