Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der (Ordnungsgeld-)Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 29. September 2020 - Az.
Gerichtskosten für das Ordnungsgeldverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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