OLG Thüringen - Beschluss vom 15.12.2008
1 WF 433/08
Normen:
BGB § 1671; ZPO § 148; ZPO § 149;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1771

Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

OLG Thüringen, Beschluss vom 15.12.2008 - Aktenzeichen 1 WF 433/08

DRsp Nr. 2009/5364

Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

Keine Aussetzung des Sorgerechtsverfahrens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen einen Elternteil.

Tenor:

1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E. vom 11.09.2008 wird aufgehoben.

2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Beschwerdewert wird auf 600,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671; ZPO § 148; ZPO § 149;

Gründe:

I.

Aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien sind die minderjährigen Kinder Z., geb. am 01.02.2006, N., geb. am 22.12.2006, und J., geb. am 05.06.2008, hervorgegangen. Darüber hinaus lebte im Haushalt der Parteien noch das aus einer vorherigen Beziehung der Antragsgegnerin entstammende Kind, M., geb. am 17.01.2001.

Das Sorgerecht für die Kinder Z. und N. übten die Eltern aufgrund von Sorgeerklärungen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) zunächst gemeinsam aus. Nach der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im April 2008 streben die Parteien im vorliegenden Verfahren nunmehr wechselseitig das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder Z. und N. an.