I.
Für den vermögenden Betroffenen wurde im Oktober 2001 die Betreuung angeordnet; für ihn wurde ein Berufsbetreuer bestellt, dem u.a. der Aufgabenkreis der Vermögenssorge zugewiesen wurde.
Mit Beschluss vom 20.11.2002 entließ das Amtsgericht den bisherigen Betreuer und bestellte neue, ehrenamtlich tätige Betreuer für den Betroffenen. Einer der neuen Betreuer wurde mittlerweile wieder entlassen.
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