I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu Ziffer 6) wird der am 19.06.2019 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jever bezüglich der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu Ziffer II Absatz 4 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger CC GmbH & Co. KG (Personalnummer: (...)) wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe des Betrages von 14.190,49 €, bezogen auf den 31.05.2018, bei dem Versorgungsträger FF a.G. nach Maßgabe des Vertragsangebots vom 05.09.2019 (...) begründet. Der Versorgungsträger CC GmbH & Co. KG wird verpflichtet, den Kapitalbetrag in Höhe von 14.190,49 € an die FF a.G. zu zahlen.
II. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben; die außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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