Auf die Beschwerde der Mutter wird der am 19.12.2018 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin (Az.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Eltern jeweils zur Hälfte; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern des am ...2010 (nichtehelich) geborenen Kindes X.... Das Mädchen war eine Frühgeburt mit schweren Darmkomplikationen in den ersten Lebenswochen wurde sie zweimal operiert und verbrachte mehr als zehn Wochen im Krankenhaus.
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