I.
Mit Urteil vom 26.10.2000 - AZ.: 2 UF 256/99 - hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 29.11.2000, in dem die Vaterschaftsfeststellungsklage gegen den Beklagten abgewiesen worden war, ebenfalls zurückgewiesen. Danach hat der Beklagtenvertreter einen Kostenfestsetzungsantrag für die erste Instanz beim Amtsgericht Mosbach gestellt.
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