KG - Beschluss vom 27.01.2009
1 W 95/08
Normen:
BGB § 1897;
Fundstellen:
FGPrax 2009, 108
FamRZ 2009, 910
KGReport 2009, 328
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 28.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 83 T 288/07
AG Köpenick, 52 XVII W 820,

Auswahlkriterien für die Betreuerbestellung; Bestellung mehrerer Betreuer mit verschiedenen Aufgabenkreisen

KG, Beschluss vom 27.01.2009 - Aktenzeichen 1 W 95/08

DRsp Nr. 2009/4957

Auswahlkriterien für die Betreuerbestellung; Bestellung mehrerer Betreuer mit verschiedenen Aufgabenkreisen

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Vormundschaftsgericht dessen Geeignetheit umfassend im Hinblick auf alle erforderlichen Aufgabenbereiche zu prüfen. Das Vormundschaftsgericht muss sich jedenfalls dann mit der Bestellung mehrerer Betreuer konkret auseinandersetzen, wenn die von dem Betroffenen gewünschte Person nicht für alle erforderlichen Aufgabenkreis geeignet erscheint und dem Willen des Betroffenen mit der Bestellung mehrerer Betreuer am ehesten entsprochen werden kann.

Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. Januar 2008 - 83 T 288/07- wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück verwiesen.

Normenkette:

BGB § 1897;

Gründe:

I. Die weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie formgerecht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen erhoben worden, § 29 Abs. 1 S. 2 FGG.

II. Die weitere Beschwerde ist auch begründet.