OLG Köln, Beschluß vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 144/95
DRsp Nr. 1996/11880
Auswahlkriterien für einen Betreuer
Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalls darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.