OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.12.2007
2 UF 290/07
Normen:
BGB § 1779 ; GG Art. 6 ;
Vorinstanzen:
AG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 511 F 1507/07

Auswahlrecht des sorgeberechtigten Vaters zur Bestimmung des Vormunds trotz dessen Verantwortlichkeit für die Tötung der Kindesmutter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.12.2007 - Aktenzeichen 2 UF 290/07

DRsp Nr. 2008/5701

Auswahlrecht des sorgeberechtigten Vaters zur Bestimmung des Vormunds trotz dessen Verantwortlichkeit für die Tötung der Kindesmutter

»Bei der Auswahl des Vormundes nach § 1779 BGB ist der Wille des ursprünglich sorgeberechtigten Vaters nicht deshalb unbeachtlich, weil er für die Tötung der Mutter verantwortlich ist, denn durch die Tat werden ihm nicht die in Art. 6 GG verbrieften Elternrechte genommen.«

Normenkette:

BGB § 1779 ; GG Art. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Mit Beschluss vom 8. August 2007 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Kassel dem Beschwerdeführer die elterliche Sorge für das betroffene Kind AD entzogen und Amtsvormundschaft angeordnet.