Auswirkung der Bewilligung von Sozialhilfe auf den Unterhaltsersatzanspruch
BGH, Urteil vom 01.10.1991 - Aktenzeichen VI ZR 334/90
DRsp Nr. 1995/493
Auswirkung der Bewilligung von Sozialhilfe auf den Unterhaltsersatzanspruch
»Der Unterhaltsersatzanspruch nach §_844 Abs. 2 BGB erlischt nicht dadurch, daß der Unterhaltsberechtigte Sozialhilfe erhält und der Sozialhilfeträger den entgangenen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten wegen der Beschränkungen des §_91 BSHG nicht auf sich hätte überleiten können.«