Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss der 58. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 26. November 2008 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: 854 €
I.
1.
Die Antragstellerin wurde am 16. Januar 2007 zur Betreuerin der mittellosen Betreuten mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt. Sie streitet um die Höhe ihrer gegen die Staatskasse festzusetzenden Vergütung.
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