I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind irakische Staatsangehörige und haben 1980 in ihrer Heimat die Ehe geschlossen. Ihre gemeinsamen Kinder, die Beteiligten zu 3 und 4, sind 1982 bzw. 1991 im Irak geboren. Nach Einreise in die Bundesrepublik, die vor Oktober 1995 erfolgte, wurden die Beteiligte zu 2 als Flüchtling und die Beteiligten zu 1, 3 und 4 als Asylberechtigte anerkannt.
Sie beantragten beim Standesamt die Anlegung eines Familienbuchs, in das am 10.10.1995 ihre nach irakischem Recht erworbenen Eigennamen eingetragen wurden, nämlich In Spalte 10 ist vermerkt: "Die Namensführung der Ehegatten richtet sich nach irakischem Recht".
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