Auswirkungen des Verlust einer bereits vor Scheidung ausgeübten Erwerbstätigkeit auf den nachehelichen Unterhalt
OLG Bamberg, Beschluß vom 25.06.1996 - Aktenzeichen 2 UF 32/96
DRsp Nr. 1997/517
Auswirkungen des Verlust einer bereits vor Scheidung ausgeübten Erwerbstätigkeit auf den nachehelichen Unterhalt
»1. Hat ein Ehegatte bei Rechtskraft der Scheidung schon längere Zeit eine Erwerbstätigkeit mit Einkünften ausgeübt, die zu seinem vollen Unterhalt ausreichen, so entsteht eine Unterhaltsanspruch nach § 1573 Abs. 4BGB auch dann nicht, wenn er seinen Arbeitsplatz wenige Tage nach der Scheidung verliert.«2. Auch für die Unterhaltsansprüche nach § 1573BGB gilt die notwendige Anknüpfung an bestimmte Einsatzzeitpunkte.3. Ist der Unterhaltsberechtigte im Zeitpunkt der Scheidung berufstätig, ohne daß Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 oder 1575 BGB bestünden, kann bei einem späteren Verlust der Arbeitsstelle nur über § 1573 Abs. 4BGB ein Unterhaltsanspruch entstehen.4. Ob der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten durch die eigene Erwerbstätigkeit "nachhaltig gesichert" ist (§ 1573BGB), ist aus der Gesamtschau des rückblickenden Betrachters im Zeitpunkt der Scheidung zu beurteilen.5. Liegt eine nachhaltige Sicherung im Zeitpunkt der Scheidung vor, so entsteht ein Unterhaltsanspruch auch dann nicht mehr, wenn der geschiedene Ehegatte nur kurze Zeit nach der Scheidung arbeitslos wird (hier: nach einem Monat).