BayObLG - Beschluss vom 03.12.2003
3Z BR 218/03
Normen:
BGB § 1836a ; BVormVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 146
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, vom 13.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 43 T 106/03
AG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 557/03

Auswirkungen von besonderen Sprachkenntnissen auf die Betreuervergütung

BayObLG, Beschluss vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 218/03

DRsp Nr. 2004/2348

Auswirkungen von besonderen Sprachkenntnissen auf die Betreuervergütung

»Sprachkenntnisse können sich bei mittellosen Betroffenen vergütungserhöhend nur auswirken, wenn sie durch eine abgeschlossene Ausbildung erworben wurden.«

Normenkette:

BGB § 1836a ; BVormVG § 1 Abs. 1 ;

Gründe:

I.