BGH vom 26.10.1984
V ZR 218/83
Normen:
ZPO §§ 727, 767 ;
Fundstellen:
BGHZ 92, 347
DRsp IV(421)165b
WM 1985, 70

BGH - 26.10.1984 (V ZR 218/83) - DRsp Nr. 1992/4712

BGH, vom 26.10.1984 - Aktenzeichen V ZR 218/83

DRsp Nr. 1992/4712

b. Unzulässigkeit isolierter Vollstreckungsstandschaft.

Normenkette:

ZPO §§ 727, 767 ;

»... Die gerichtliche Geltendmachung fremder obligatorischer Ansprüche im eigenen Namen aufgrund Ermächtigung durch den wirklichen Gläubiger (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft) wird von der Rechtspr. zwar dann als zulässig angesehen, wenn der Standschafter ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des fremden Rechtes hat .. . Hat er im eigenen Namen ein Urteil erlangt, so kann er als Titelgläubiger den zuerkannten fremden Anspruch auch im eigenen Namen vollstrecken. Er erhält auch die .. erforderliche Vollstreckungsklausel.