OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.01.2000
8 U 186/99
Normen:
BGB § 826 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1215
NJW-RR 2001, 909
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 26.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 768/99

Bankvollmacht über Alleinkonto des Ehegatten - sittenwidrige Schädigung nach Trennung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 8 U 186/99

DRsp Nr. 2001/3632

Bankvollmacht über Alleinkonto des Ehegatten - sittenwidrige Schädigung nach Trennung

1. Die Bankvollmacht über das Alleinkonto eines Ehegatten ist in der Regel von vornherein auf Zwecke der ehelichen Lebensgemeinschaft beschränkt und gilt im Innenverhältnis jedenfalls nur bis zur Trennung der Eheleute.2. Hebt ein nicht mehr bevollmächtigter Ehegatte ein halbes Jahr nach der Trennung Gelder von dem Alleinkonto des anderen Ehegatten ab, dann greift er damit vorsätzlich und eigenmächtig in Vermögenswerte des Kontoinhabers ein und schädigt ihn sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB.3.Die Abhebung lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass der abhebende Ehegatte irgendwelche Ausgleichsansprüche geltend macht, da es sich um ein Alleinkonto des anderen Ehegatten handelt.

Normenkette:

BGB § 826 ;

Tatbestand: