I.Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) lebte seit 1. Januar 1991 von seiner Ehefrau innerhalb der gemeinsamen Mietwohnung in O getrennt. Durch notariellen Kaufvertrag vom 20. März 1991 erwarb er eine Eigentumswohnung in S, in die er am 11. November 1991 umzog.
Vom Zeitpunkt des Umzugs an war der gemeinsame (1988 geborene) Sohn mit Hauptwohnsitz beim Kläger und mit Nebenwohnsitz bei der Mutter gemeldet. Das Sorgerecht für das Kind übten die Eltern gemeinsam aus.
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