BayObLG - 02.06.1987 (BReg 1 Z 25/87) - DRsp Nr. 1994/7320
BayObLG, vom 02.06.1987 - Aktenzeichen BReg 1 Z 25/87
DRsp Nr. 1994/7320
a. Bei einer Entscheidung über eine Verbleibensanordnung zugunsten der Pflegefamilie handelt es sich um einen gesetzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Ein solcher Eingriff muß sich immer am Kindeswohl orientieren und bei einer etwaigen Interessenkollison zwischen Kind und Eltern sowie Pflegeeltern das Kindeswohl in den Vordergrund stellen.b. Wird eine Verbleibensanordnung getroffen und damit das Erziehungsrecht der sorgeberechtigten Mutter außer Kraft gesetzt, so darf das nur für die Zeit der schwerwiegenden Kindeswohlgefährdung geschehen. Alle Beteiligte - Mutter, Pflegeeltern, Ergänzungspfleger - haben der Gefahr einer dauernden Trennung des Kindes von seiner sorgeberechtigten Mutter entgegenzuwirken.