BayObLG - 03.09.1986 (BReg 3 Z 129/86) - DRsp Nr. 1996/16344
BayObLG, vom 03.09.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 129/86
DRsp Nr. 1996/16344
Gegen die Androhung der Verhängung von Zwangsgeld und der zwangsweisen Vorführung des Elternteils zum Anhörungstermin ist die nicht fristgebundene Beschwerde gegeben. Gegen eine vom Landgericht im Beschwerdeverfahren getroffene Anordnung des persönlichen Erscheinens ist keine Beschwerde zulässig.