Ebenso im Grundsatz: BayObLG, DRsp I (167) 249 d- e= BayObLGZ 1979, 164 = FamRZ 1979, 952 = MDR 1979, 936 = NJW 1979, 1712 (zu einem Fall, in welchem es sich bei dem während des Prozesses abgegebenen Angebot nicht lediglich um eine Absichtserklärung zum Zwecke der Verteidigung handelt, sondern um eine wirksame Ausübung des Bestimmungsrechts - eine Entscheidung mit sehr instruktiven Ausführungen zur Abgrenzung der reinen Prozeßtaktik von der wirksamen Unterhaltsbestimmung).
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