Das Vormundschaftsgericht hatte dem Vater, der seine Ehefrau getötet hatte, die elterliche Sorge für die beiden gemeinsamen Kinder entzogen und das Sorgerecht dem Jugendamt (JA) als Vormund übertragen. Da die Kinder eine Änderung ihres Familiennamens in den Namen ihrer Pflegeeltern wünschten, beantragte das JA als gesetzl. Vertreter die nach dem
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