BayObLG - 12.10.1988 (BReg 1 a Z 47/88) - DRsp Nr. 1994/7305
BayObLG, vom 12.10.1988 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 47/88
DRsp Nr. 1994/7305
Zum Begriff der besonderen Gründe. Voraussetzungen für eine Änderungsentscheidung gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB, die volljährige Kinder betrifft, welche sich in der Schulausbildung befinden.
Normenkette:
BGB § 1612 ;
Hinweise:
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