Das Grundbuchamt hatte durch Zwischenverfügung den Antrag der BeschwF. auf Eintragung als Alleineigentümerin eines Grundstücks mit dem Hinweis beanstandet, die vermutlich ausländische Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes könnte zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führen. Es verlangte Nachweise zur Ermittlung des anzuwendenden Güterrechts.
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