BayObLG - 17.12.1987 (BReg 3 Z 6/87) - DRsp Nr. 1992/6886
BayObLG, vom 17.12.1987 - Aktenzeichen BReg 3 Z 6/87
DRsp Nr. 1992/6886
a-d. Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils:(a-c) Beurteilung der Ä für die Anerkennung bedeutsamen Ä internationalen Zuständigkeit des ausländischen Gerichts (§ 328 Abs. 1 Nr. 1ZPO) (a) grundsätzlich nach den im Zeitpunkt des Erlasses der ausländischen Entscheidung geltenden deutschen Zuständigkeitsvorschriften; (b-c) nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung geltenden Verfahrensrecht dann, wenn dieses die Anerkennung gegen- über der früheren gesetzlichen Regelung erleichtert; (c) mögliche Berücksichtigung entgegenstehender schutzwürdiger Interessen des Beklagten im Rahmen der Prüfung des ordre public (§ 328 Abs. 1 Nr. 4ZPO); (d) Rückwirkung einer Anerkennungsentscheidung für den Fall, daß die Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Urteils erst aus einer gesetzlichen Milderung der Anerkennungsvoraussetzungen folgt, nur auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser gesetzlichen Neuregelung.