BayObLG - 22.10.1984 (BReg 1 Z 68/84) - DRsp Nr. 1996/16360
BayObLG, vom 22.10.1984 - Aktenzeichen BReg 1 Z 68/84
DRsp Nr. 1996/16360
Die persönliche Anhörung der Eltern nach § 50aFGG durch das Vormundschaftsgericht ist auch im Verfahren auf Herausgabe eines Kindes von einem sorgeberechtigten Elternteil an den Pfleger (§ 1632 Abs. 1, 3BGB) mit dem Wirkungskreis der Aufenthaltsbestimmung sowie im Verfahren betreffend die besondere Verfügung zur Erzwingung der Herausgabe (§ 33 Abs. 2FGG) geboten.