Zu LS 1 a vgl. BayObLGZ 1989, 17. Zu LS 1 b: Entscheidende Voraussetzung für die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung durch das Vormundschaftsgericht ist das Interesse des Kindes (Mündels), BayObLGZ 1981, 306 = FamRZ 1982, 199.
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