I. Das Amtsgericht Wolfratshausen führt für den Betroffenen ein Betreuungsverfahren. Als Aufgabenkreis des Betreuers ist die Vermögenssorge bestimmt, ausgenommen die Verwaltung der Mieteinnahmen aus zwei Objekten sowie die Verwaltung des Geschäftsführergehalts aus einer OHG. Gemäß Beschluß vom 26.7.1993 ist ein Gegenbetreuer bestellt.
Da der Betroffene seit September 1993 in München lebt, will das Amtsgericht Wolfratshausen das Verfahren an das Amtsgericht München abgeben. Während dieses zur Übernahme des Verfahrens bereit und der Betreuer mit dem beabsichtigten Zuständigkeitswechsel einverstanden ist, wünscht der Betroffene, daß das Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Wolfratshausen verbleibt. Dieses hat den Vorgang deshalb dem Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Entscheidung vorgelegt.
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