I. Das Nachlaßgericht hat der Beteiligten zu 1, einer Schwester der Erblasserin, einen Erbschein erteilt, der sie als Alleinerbin aufgrund privatschriftlichen Testaments ausweist. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2, der ein Nacherbrecht geltend macht, hat das Landgericht durch Beschluß vom 12.10.1994 zurückgewiesen und in Nr. 3 der Entscheidung den Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens auf 486.577 DM festgesetzt.
Gegen die Geschäftswertfestsetzung hat der Beteiligte zu 2 Beschwerde eingelegt, mit der er eine Herabsetzung des Geschäftswerts erstrebt hat. Beschwerde hat auch die Staatskasse eingelegt und eine Festsetzung des Geschäftswerts auf 618.747 DM beantragt. Das Landgericht hat mit Beschluß vom 22.5.1995 auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 seinen Beschluß vom 12.10.1994 in Nr. 3 dahin abgeändert, daß der Geschäftswert auf 275.150 DM festgesetzt wird. Im übrigen hat es den Geschäftswertbeschwerden nicht abgeholfen.
Die Staatskasse hat hierauf die Festsetzung eines Geschäftswerts von 339.010 DM beantragt und ihre Beschwerde im übrigen zurückgenommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|