BayObLG - Beschluß vom 12.07.1989 (1Z BR 39/89) - DRsp Nr. 1996/3203
BayObLG, Beschluß vom 12.07.1989 - Aktenzeichen 1Z BR 39/89
DRsp Nr. 1996/3203
»Eine einvernehmliche Aufhebung des Annahmeverhältnisses ist nicht möglich, wenn zwar auf die Adoption eines Minderjährigen nach altem Recht die Vorschriften über die Annahme Volljähriger angewendet werden, der Angenommene aber noch minderjährig ist.«