BayObLG - Beschluß vom 13.05.1993 (3Z BR 156/92) - DRsp Nr. 1994/7133
BayObLG, Beschluß vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 156/92
DRsp Nr. 1994/7133
1. Zu den Voraussetzungen und dem Prüfungsumfang, wenn ein Betreuer für Vermögensangelegenheiten (hier der Ehemann der Betreuten) gegen den Willen der Betreuten wegen der Gefahr von Interessenkonflikten entlassen werden soll.2. Die in diesem Fall notwendige persönliche Anhörung der Betreuten nach § 69i Abs. 7 FGG kann auch durch den ersuchten oder beauftragten Richter vorgenommen werden, da in § 69i Abs. 7FGG ein Verweis auf § 68 Abs. 1 S. 4 FGG fehlt.