BayObLG - Beschluß vom 13.10.1993 (1Z BR 54/93) - DRsp Nr. 1994/1786
BayObLG, Beschluß vom 13.10.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 54/93
DRsp Nr. 1994/1786
Der zum Erben Berufene, der die Formbedürftigkeit der Erbschaftsausschlagung nicht kennt und deshalb im Glauben ist, bereits wirksam die Erbschaft ausgeschlagen zu haben, kann die Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen Irrtums anfechten.
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