BayObLG - Beschluß vom 13.10.1993
1Z BR 54/93
Normen:
BGB § 1956 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 61
MDR 1994, 176

BayObLG - Beschluß vom 13.10.1993 (1Z BR 54/93) - DRsp Nr. 1994/1786

BayObLG, Beschluß vom 13.10.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 54/93

DRsp Nr. 1994/1786

Der zum Erben Berufene, der die Formbedürftigkeit der Erbschaftsausschlagung nicht kennt und deshalb im Glauben ist, bereits wirksam die Erbschaft ausgeschlagen zu haben, kann die Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen Irrtums anfechten.