BayObLG - Beschluß vom 25.11.1993
3Z BR 190/93
Normen:
BGB § 1896 Abs. 1 ; BGB § 1903 ; FGG § 12 ; FGG § 68b; GG Art. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BtPrax 1994, 59
FamRZ 1994, 720

BayObLG - Beschluß vom 25.11.1993 (3Z BR 190/93) - DRsp Nr. 1994/7083

BayObLG, Beschluß vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 190/93

DRsp Nr. 1994/7083

1. Das Tatsachengericht hat im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 BGB Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen, kann jedoch nicht ohne weiteres davon abweichen, ohne ein weiteres Gutachten eingeholt oder aber die überlegene Sachkunde des Gerichts dargestellt zu haben. 2. Der Amtsermittlungsgrundsatz des FGG erlaubt es dem Gericht nicht, davon auszugehen, der Betreute sei gesund, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens bestehen.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 1 ; BGB § 1903 ; FGG § 12 ; FGG § 68b; GG Art. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen
BtPrax 1994, 59
FamRZ 1994, 720